Eine Teilnahme an Gewinnspielen von „BURG FORCHTENSTEIN FANTASTISCH“ – Verein für Leben wie früher gemeinsam erleben (Hauptstraße 54, 7212 Forchtenstein) über Gewinnspiel-Vereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet.

Voraussetzung für die Teilnahme ist das Beantworten der jeweiligen Gewinnspielfrage.

Die Beantwortung dieser Frage sollte entweder auf einem Social Media Kanal erfolgen (Facebook oder Youtube), wo das Posting kommentiert werden muss, oder mittels Zusendung der Antwort per E-Mail an gewinnspiel@forchtenstein-fantastisch.at.

Durch die Eingabe erklärt der/die Teilnehmer/in, die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und diese ohne Einschränkungen zu akzeptieren.

  • Der/die Teilnehmer/in nimmt zur Kenntnis, dass nur vollständige Einsendungen berücksichtigt werden können.
  • Der/die Teilnehmer/in trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm/ihr gemachten Angaben.
  • Die Teilnahme ist kostenlos und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.
  • Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass sein/ihr Name im Falle eines Gewinns auf der Website veröffentlicht wird.
  • Der/die Teilnehmer/in erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die eingegebenen Daten von Burg Forchtenstein Fantastisch für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet werden dürfen. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten im notwendigen Ausmaß für die Durchführung des Versands weitergegeben werden können. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht. Diese Zustimmung kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung widerrufen werden.
  • Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels Zufallsgenerator statt.
  • Die Gewinner werden im Anschluss kontaktiert und ein Weg der Übergabe wird vereinbart.
  • Keine Barablöse, Übertragung, Refundierung oder Umtausch der Gewinne möglich.
  • Das gesamte Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.